Revision Krankenversicherungsgesetz: Schwarze Listen endlich abschaffen

Die Caritas Schweiz begrüsst in ihrer Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren grundsätzlich die angestrebte Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Vor allem die Aufhebung der Liste für säumige Prämienzahlende ist ein wichtiger Schritt. Trotzdem sehen wir noch weitere Punkte, die zur Bekämpfung der Verschuldung aufgrund von Krankenkassenprämien notwendig sind.

 

Der Vorentwurf, basierend auf der Standesinitiative (16.312), sieht hauptsächlich folgende Änderungen vor:

Junge Erwachsene sollen nicht mehr für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden können, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind. 

Unsere Position: Die Caritas Schweiz begrüsst diese Änderung sehr, war es doch schon lange eine Forderung von uns. Allerdings gilt diese Bestimmung nur für Minderjährige. Die Erfahrungen der Schuldenberatungen zeigen jedoch, dass ebenso volljährige Jugendliche, die sich in der Ausbildung befinden und für die die Eltern noch eine Unterhaltspflicht haben, ebenso von dieser unverschuldeten Verschuldung betroffen sind. Folglich fordern wir eine entsprechende Ergänzung dieser Bestimmungen.

Die Krankenversicherer sollen die säumigen Versicherten höchstens viermal pro Jahr betreiben dürfen. 

Unsere Position: Wir befürworten diese Neuerung ebenfalls. Dies jedoch mit der Ergänzung, dass auch die Höhe der Bearbeitungsgebühren gesetzlich limitiert werden, da zum Teil zu hohe Gebühren von den Krankenkassen erhoben werden.

Kantone, die 90 Prozent der ausgewiesenen Forderungen der Krankenversicherer übernehmen, können neu die Verlustscheine übernehmen und selbst bewirtschaften. 

Unsere Position: Grundsätzlich begrüssen wir diese Änderung mit der Forderung, dass keine Alternative gegeben und die Verlustscheine nur von den Kantonen bewirtschaftet werden sollten

Die Mehrheit der Kommission schlägt vor, das Führen von Listen mit säumigen Prämienzahlenden künftig nicht mehr zu erlauben.

Unsere Position: Seit Einführung der Liste für säumige Prämienzahlende setzen wir uns für deren Abschaffung ein. Von daher ist dieser Vorentwurf mehr als erfreulich. 

 

Die Caritas Schweiz betreut jährlich eine Vielzahl an Fällen im Zusammenhang mit juristischen Fragen rund um die obligatorische Krankenversicherung und engagiert sich entsprechend für die Verbesserung des KVGs. Zu unseren wichtigsten Forderungen gehört zudem, die Höhe der Prämien eines Haushalts auf einen Monatslohn zu begrenzen.   

Die detaillierte Stellungnahme kann hier gelesen werden.  
 

 

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