Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Geld, Budget und Schulden finden Sie hier. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Fachpersonen der Beratungs-Hotline „SOS Schulden“ unter 0800 708 708.Auto-Leasing
Gehört mir das Auto nach Ablauf des Leasingvertrages?
Nur wenn der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht und Sie die mit dem Erwerb verbundene Rest-Zahlung leisten.
Was geschieht, wenn ich den Leasingvertrag für mein Auto vorzeitig auflöse?
Gemäss Vertrag entstehen Zusatzkosten für die rückwirkende Erhöhung der Leasingraten sowie für allfällige Mehrkilometer und Reparaturen. Nach Erhalt der Rechnung der Leasingfirma lohnt es sich, diese von einer Schuldenberatungsstelle überprüfen zu lassen. Gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid ist es nämlich durchaus möglich, dass die Zusatzkosten erfolgreich angefochten werden können.
Kredit
Ich habe viele kleine Rechnungsbeträge offen. Anstatt mit allen Gläubigern Ratenzahlungen zu vereinbaren, überlege ich mir, mit einem Kredit die Rechnungen zu begleichen. Was halten Sie von dieser Idee?
Die Idee ist verlockend, aber auch gefährlich. Denn mit der Kreditaufnahme entstehen Zinskosten, die möglicherweise Ihre finanziellen Probleme verschärfen. Wir empfehlen Ihnen deshalb einen Besuch bei einer Budget- oder Schuldenberatungsstelle.
Versicherungen
Aufgrund meiner finanziellen Probleme möchte ich den Versicherungsschutz auf ein Minimum beschränken. Welche Versicherungen sind unverzichtbar?
Neben den obligatorischen Versicherungen empfehlen wir Ihnen im Minimum den Abschluss einer Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
Steuern
Habe ich bei Arbeitslosigkeit Aussicht auf einen Erlass der laufenden Steuern?
Die Steuergesetze sehen in der Regel nur einen Steuererlass bei dauerhaften Ein-kommenseinbussen und keinen anderen Schulden vor. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, mit der für das Steuerinkasso verantwortlichen Stelle Kontakt aufzunehmen, um Ihre Situation zu besprechen.
Inkassogebühren
Neben den Verzugszinsen stellt mir das Inkassobüro zusätzliche Kosten in Rechnung. Muss ich diese bezahlen?
Zuschläge wie Verzugsschaden, Rechtsberater-Kosten oder Teilzahlungszuschläge sind nicht rechtens. Wir empfehlen Ihnen deshalb, nur den offenen Rechnungsbetrag sowie den Verzugszins zu zahlen. Bei Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Onlineberatung zu wenden.
Ehe, Geld und Schulden
Ich bin Hausfrau, mein Mann arbeitet . Wieviel Geld kann ich von meinem Mann zur Deckung der Haushaltskosten erwarten?
Das hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab. Wir empfehlen Ihnen, eine Stelle der Budgetberatung Schweiz oder eine Ehe-/Familienberatungsstelle anzufragen.
All meine Versuche, die finanziellen Verantwortlichkeiten in unserer Ehe besser zu regeln, blieben erfolglos. Was raten Sie mir?
Wandeln Sie Ihren Vorschlag in eine deutliche Forderung um. Sollte sich Ihr Partner anschliessend immer noch weigern, dann prüfen Sie mit einer Ehe- oder Familienberatungsstelle die Einschaltung des Eheschutzgerichts.
Mein Partner oder Ehemann ist nicht bereit, mir über seine finanzielle Verhältnisse Auskunft zu geben. Was kann ich tun?
Die Ehegatten sind sich Auskunft über die finanziellen Verhältnisse schuldig. Verweigert die eine Seite die Auskunft, kann die andere an das Eheschutzgericht gelangen.
Für welche Schulden haftet man in einer Ehe gemeinsam?
Für die laufenden Bedürfnisse der Familie. Darunter versteht man die Auslagen für den Haushalt (Nahrung, Wäsche, Kleidung, kleinere Reparaturen und Anschaffungen) und die medizinische Versorgung – einschliesslich der obligatorischen Krankenversicherung. Die kantonalen Steuergesetze sehen ferner eine Mithaftung bei den Steuern vor. Macht ein Ehepartner in diesen Bereichen Schulden, so haftet der andere Ehepartner mit.
Gemäss Scheidungsurteil ist mein Ex-Ehemann verpflichtet, die gemeinsamen Schulden zu begleichen. Was kann ich unternehmen, wenn Gläubiger dieses Urteil ignorieren?
Leider nichts. Das Scheidungsurteil hebt ihre Verpflichtung gegenüber den Gläubigern nicht auf, sondern räumt Ihnen lediglich das Recht ein, die Zahlungen später beim Ex-Ehemann zurückzufordern.
